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PR & REDAKTION JÜRGEN LANG
PR-BERATUNG · REDAKTIONSBÜRO

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

1. Grundlage. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Jürgen Lang (im Folgenden: PR-JL) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde). PR-JL erbringt alle Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, AGB des Kunden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten und Beteiligung Dritter. Erkennt der Kunde, dass Anforderungen oder Angaben fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen PR-JL unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde unterstützt PR-JL bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Daten, Hard- und Software. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, PR-JL im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des Materials erforderlich, übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass PR-JL die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von PR-JL tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. PR-JL hat es nicht zu vertreten, wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
3. Dienste, Leistungen und Lieferungen.
3.1. Werbeauftrag und Werbemittel. Ein Werbeauftrag ist der Vertrag über die Einblendung eines Werbemittels auf einer Internet-Seite, die von PR-JL herausgegeben wird. Ein Werbemittel kann aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Filmen bestehen. Werbemittel können als Werbung kenntlich gemacht werden.
3.1.1. Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt grundsätzlich nur durch schriftliche Bestätigung zustande. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
3.1.2. Datenanlieferung. Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Verarbeitung der vom Kunden angelieferten Daten erfolgt in Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne Prüfung und Korrektur durch PR-JL. Werbemittel werden nach Vertragsablauf von PR-JL nicht gespeichert. Kosten für vom Kunden gewünschte Änderungen des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
3.1.3. Ablehnungsbefugnis. PR-JL behält sich vor, Werbeaufträge auch im Rahmen eines Abschlusses zu sperren bzw. abzulehnen, wenn deren Inhalte gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für PR-JL wegen Inhalt, Herkunft oder technischer Form unzumutbar ist. Insbesondere kann PR-JL ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen am Inhalt vornimmt und hierdurch die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
3.1.4. Rechtegewährleistung. PR-JL ist nicht Urheber oder Rechteinhaber der auf den Internet-Seiten als Werbung angebotenen Inhalte. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und stellt PR-JL im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird PR-JL von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, PR-JL nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Kunde überträgt PR-JL zeitlich, örtlich, inhaltlich und medienübergreifend im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang alle für die Nutzung der Werbung erforderlichen unbegrenzten urheberrechtlichen Rechte.
3.1.5. Leistungsstörungen. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die PR-JL nicht zu vertreten hat, etwa softwarebedingt, aus anderen technischen Gründen, wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt. Der Vergütungsanspruch von PR-JL bleibt bestehen.
3.2. Serviceverträge. Der Kunde erwirbt in einem Prepaid-System Arbeitsstunden für Computerdienstleistungen im Bereich Service und Support zum Normaltarif gemäß Preisliste, für die er die Leistungen nach Bedarf und in Terminabsprache mit PR-JL abruft.
3.3. Übersetzungen.
3.2.1. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten. Der Auftraggeber hat PR-JL rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber PR-JL rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass PR-JL eventuelle Fehler beseitigen kann. Alle Namen und Zahlen sind stets vom Auftraggeber zu überprüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. PR-JL verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
3.2.2. Rechtegewährleistung. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er PR-JL frei.
3.2.3. Mitwirkung Dritter. PR-JL ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.
4. Nutzungsbedingungen für Fotos. Jede Verwendung von Fotos ist genehmigungs- und honorarpflichtig. Mit dem Kauf einer Fotolizenz werden keine weiteren Nutzungsrechte als die vereinbarten erworben, jede weitere Verwendung bedarf der erneuten Zustimmung. Die Veröffentlichung von Bildmaterial ist nur unter Hinweis auf die Quelle zulässig. Bei Unterlassung des Quellennachweises wird ein Zuschlag von 100% auf das Honorar fällig. Bei unberechtigter oder nicht genehmigter Nutzung von Bildmaterial wird ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungs- bzw. Pauschalhonorars fällig. Dies gilt auch bei Weitergabe oder Bereitstellen von Bildmaterial an Dritte. Eine rechtlich verbindliche Zusage für die jeweilige Nutzung erfolgt allein durch PR-JL.
5. Termine. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, Naturgewalten, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im verantwortlichen Bereich des Kunden hat PR-JL nicht zu vertreten und berechtigen, betroffene Leistungen nachträglich zu erbringen. PR-JL wird dem Kunden Leistungsverzögerungen unmittelbar anzeigen.
6. Rechte. PR-JL gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das Recht, diese vertragsgemäß zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen oder sonst zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. PR-JL kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
7. Gewährleistung. Alle Angaben, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen auf Webseiten und Preislisten von PR-JL dienen rein der Information. PR-JL übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
7.1. Werbeauftrag. Bei einem Werbeauftrag gewährleistet PR-JL im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass nach dem Stand der Technik eine vollkommen fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich ist. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er durch die Verwendung einer nicht geeigneten Soft- oder Hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze und Server anderer Betreiber hervorgerufen wird. Sind etwaige Mängel nicht offenkundig, so hat der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
7.2. Soft- und Hardware sowie Zubehör. Beim Kauf von Soft- und Hardware oder Zubehör jeder Art im Kundenauftrag gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie und Gewährleistung durch die Hersteller, wobei PR-JL ausschließlich bei der Abwicklung zur Erfüllung dieser behilflich ist.
7.3. Übersetzungen. PR-JL behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Beseitigt PR-JL die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8. Datensicherung. Alle Daten, die der Kunden PR-JL auf elektronischem Weg zur Erfüllung des Vertrages übersendet, werden nach Erfüllung des Vertrages gelöscht. Eine Datensicherung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
9. Haftung. PR-JL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist summenmäßig auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. Dies gilt auch für Folgeschäden wie insbesondere entgangene Gewinne. Jegliche Haftung für Internet-Sites erlischt unverzüglich mit der beliebigen Modifikation durch den Kunden.
10. Zahlungsbedingungen. Die Rechnungsstellung erfolgt generell im Voraus. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Rechnungen werden generell per E-Mail zugestellt, wünscht der Kunde einen Ausdruck und die Zustellung der Post, hat der die anfallenden Kosten zu tragen.
11. Laufzeiten und Kündigung.
11.1. Werbeauftrag. Werbeaufträge enden zum vereinbarten Datum und werden nicht automatisch verlängert. Bei Kündigung durch den Kunden während der Laufzeit gilt der Vertrag seitens PR-JL als erfüllt. Eine Erstattung geleisteter Zahlungen erfolgt auch anteilig nicht.
11.2. Servicevertrag. Serviceverträge beginnen mit der Beauftragung durch den Kunden und enden zeitlich ungebunden automatisch mit dem Erschöpfen des Guthabens. Restbeträge werden dem Kunden entweder erstattet oder auf einen neuen Servicevertrag angerechnet. Bei Kündigung durch den Kunden vor Erschöpfen des Guthabenkontos werden Restguthaben abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 Prozent des Guthabens zu diesem Zeitpunkt erstattet.
12. Geheimhaltung. Übergebene Unterlagen, mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Übergebene Unterlagen sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
13. Sonstiges. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. PR-JL darf den Kunden und die Projekte als Referenz nennen und die erbrachten Leistungen öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung herbeizuführen. Nicht lösbare Konflikte sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
14. Schlussbestimmungen. Alle Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen einer Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der ungültigen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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