ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
1. Grundlage. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Jürgen Lang (im
Folgenden: PR-JL) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde). PR-JL
erbringt alle Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, AGB des
Kunden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten und Beteiligung Dritter.
Erkennt der Kunde, dass Anforderungen oder Angaben fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar
sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen PR-JL unverzüglich
mitzuteilen. Der Kunde unterstützt PR-JL bei der Erfüllung
der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere
das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Daten, Hard-
und Software. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, PR-JL
im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen,
hat der Kunde diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine
Konvertierung des Materials erforderlich, übernimmt der
Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt
sicher, dass PR-JL die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen
Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf
seine Kosten vor. Für Dritte, die auf Veranlassung oder
unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich
von PR-JL tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. PR-JL hat es nicht zu vertreten, wenn aufgrund
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
3. Dienste, Leistungen und Lieferungen.
3.1. Werbeauftrag und Werbemittel. Ein Werbeauftrag ist
der Vertrag über die Einblendung eines Werbemittels auf
einer Internet-Seite, die von PR-JL herausgegeben wird. Ein
Werbemittel kann aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Filmen
bestehen. Werbemittel können als Werbung kenntlich gemacht
werden.
3.1.1. Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt grundsätzlich
nur durch schriftliche Bestätigung zustande. Soweit Werbeagenturen
Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der
Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber
werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
3.1.2. Datenanlieferung. Der Kunde ist verpflichtet,
ordnungsgemäße, dem Format oder technischen Vorgaben
entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Die Verarbeitung der vom Kunden angelieferten Daten erfolgt
in Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne Prüfung
und Korrektur durch PR-JL. Werbemittel werden nach Vertragsablauf
von PR-JL nicht gespeichert. Kosten für vom Kunden gewünschte
Änderungen des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
3.1.3. Ablehnungsbefugnis. PR-JL behält sich vor,
Werbeaufträge auch im Rahmen eines Abschlusses zu sperren
bzw. abzulehnen, wenn deren Inhalte gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung
für PR-JL wegen Inhalt, Herkunft oder technischer Form
unzumutbar ist. Insbesondere kann PR-JL ein bereits veröffentlichtes
Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen am Inhalt vornimmt und hierdurch die oben genannten
Voraussetzungen erfüllt werden.
3.1.4. Rechtegewährleistung. PR-JL ist nicht Urheber
oder Rechteinhaber der auf den Internet-Seiten als Werbung angebotenen
Inhalte. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung
des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und stellt PR-JL
im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter
frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
können. Ferner wird PR-JL von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet,
PR-JL nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen
bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Kunde überträgt PR-JL zeitlich, örtlich,
inhaltlich und medienübergreifend im für die Durchführung
des Auftrags notwendigen Umfang alle für die Nutzung der
Werbung erforderlichen unbegrenzten urheberrechtlichen Rechte.
3.1.5. Leistungsstörungen. Fällt die Durchführung
eines Auftrags aus Gründen aus, die PR-JL nicht zu vertreten
hat, etwa softwarebedingt, aus anderen technischen Gründen,
wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus
vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des
Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt. Der Vergütungsanspruch
von PR-JL bleibt bestehen.
3.2. Serviceverträge. Der Kunde erwirbt in einem
Prepaid-System Arbeitsstunden für Computerdienstleistungen
im Bereich Service und Support zum Normaltarif gemäß
Preisliste, für die er die Leistungen nach Bedarf und in
Terminabsprache mit PR-JL abruft.
3.3. Übersetzungen.
3.2.1. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten. Der Auftraggeber
hat PR-JL rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife,
äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber
PR-JL rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass
PR-JL eventuelle Fehler beseitigen kann. Alle Namen und Zahlen
sind stets vom Auftraggeber zu überprüfen. Informationen
und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. PR-JL verpflichtet
sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die
ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber
bekannt werden.
3.2.2. Rechtegewährleistung. Der Auftraggeber übernimmt
die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden
darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er PR-JL
frei.
3.2.3. Mitwirkung Dritter. PR-JL ist berechtigt, zur
Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.
4. Nutzungsbedingungen für Fotos. Jede Verwendung
von Fotos ist genehmigungs- und honorarpflichtig. Mit dem Kauf
einer Fotolizenz werden keine weiteren Nutzungsrechte als die
vereinbarten erworben, jede weitere Verwendung bedarf der erneuten
Zustimmung. Die Veröffentlichung von Bildmaterial ist nur
unter Hinweis auf die Quelle zulässig. Bei Unterlassung
des Quellennachweises wird ein Zuschlag von 100% auf das Honorar
fällig. Bei unberechtigter oder nicht genehmigter Nutzung
von Bildmaterial wird ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen
Nutzungs- bzw. Pauschalhonorars fällig. Dies gilt auch
bei Weitergabe oder Bereitstellen von Bildmaterial an Dritte.
Eine rechtlich verbindliche Zusage für die jeweilige Nutzung
erfolgt allein durch PR-JL.
5. Termine. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt (Streik, Naturgewalten, behördliche Anordnungen,
Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen
im verantwortlichen Bereich des Kunden hat PR-JL nicht zu vertreten
und berechtigen, betroffene Leistungen nachträglich zu
erbringen. PR-JL wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
unmittelbar anzeigen.
6. Rechte. PR-JL gewährt dem Kunden an den erbrachten
Leistungen das Recht, diese vertragsgemäß zu nutzen.
Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere
ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen
oder sonst zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung
ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich
gestattet. PR-JL kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für
die Dauer des Verzuges widerrufen.
7. Gewährleistung. Alle Angaben, Abbildungen, technische
Daten und Leistungsbeschreibungen auf Webseiten und Preislisten
von PR-JL dienen rein der Information. PR-JL übernimmt
keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich
der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in den
Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Angaben
ausschlaggebend.
7.1. Werbeauftrag. Bei einem Werbeauftrag gewährleistet
PR-JL im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils
üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt,
dass nach dem Stand der Technik eine vollkommen fehlerfreie
Wiedergabe nicht möglich ist. Die Gewährleistung gilt
nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler
liegt insbesondere vor, wenn er durch die Verwendung einer nicht
geeigneten Soft- oder Hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze
und Server anderer Betreiber hervorgerufen wird. Sind etwaige
Mängel nicht offenkundig, so hat der Kunde bei ungenügender
Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt
bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde
nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung
auf den Fehler hinweist.
7.2. Soft- und Hardware sowie Zubehör. Beim Kauf
von Soft- und Hardware oder Zubehör jeder Art im Kundenauftrag
gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie und Gewährleistung
durch die Hersteller, wobei PR-JL ausschließlich bei der
Abwicklung zur Erfüllung dieser behilflich ist.
7.3. Übersetzungen. PR-JL behält sich das Recht
auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise
enthaltenen Mängel. Der Anspruch auf Nacherfüllung
muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend
gemacht werden. Beseitigt PR-JL die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber
die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
8. Datensicherung. Alle Daten, die der Kunden PR-JL auf
elektronischem Weg zur Erfüllung des Vertrages übersendet,
werden nach Erfüllung des Vertrages gelöscht. Eine
Datensicherung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich Vertragsbestandteil
ist.
9. Haftung. PR-JL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
für leichte Fahrlässigkeit nur bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist summenmäßig auf die Höhe der
vereinbarten Vergütung begrenzt. Dies gilt auch für
Folgeschäden wie insbesondere entgangene Gewinne. Jegliche
Haftung für Internet-Sites erlischt unverzüglich mit
der beliebigen Modifikation durch den Kunden.
10. Zahlungsbedingungen. Die Rechnungsstellung erfolgt
generell im Voraus. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung,
Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen
auf Kosten des Kunden. Rechnungen werden generell per E-Mail
zugestellt, wünscht der Kunde einen Ausdruck und die Zustellung
der Post, hat der die anfallenden Kosten zu tragen.
11. Laufzeiten und Kündigung.
11.1. Werbeauftrag. Werbeaufträge enden zum vereinbarten
Datum und werden nicht automatisch verlängert. Bei Kündigung
durch den Kunden während der Laufzeit gilt der Vertrag
seitens PR-JL als erfüllt. Eine Erstattung geleisteter
Zahlungen erfolgt auch anteilig nicht.
11.2. Servicevertrag. Serviceverträge beginnen mit
der Beauftragung durch den Kunden und enden zeitlich ungebunden
automatisch mit dem Erschöpfen des Guthabens. Restbeträge
werden dem Kunden entweder erstattet oder auf einen neuen Servicevertrag
angerechnet. Bei Kündigung durch den Kunden vor Erschöpfen
des Guthabenkontos werden Restguthaben abzüglich einer
Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 Prozent des Guthabens
zu diesem Zeitpunkt erstattet.
12. Geheimhaltung. Übergebene Unterlagen, mitgeteilte
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich
für die Zwecke des Vertrages verwendet und Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus vereinbaren
die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen
Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt
über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Übergebene Unterlagen sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
zurückzugeben.
13. Sonstiges. Die Abtretung von Forderungen ist nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei
zulässig. PR-JL darf den Kunden und die Projekte als Referenz
nennen und die erbrachten Leistungen öffentlich wiedergeben
oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen. Die Parteien versuchen
bei allen Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Lösung
durch eine eingehende Erörterung herbeizuführen. Nicht
lösbare Konflikte sollen durch ein Schlichtungsverfahren
beigelegt werden.
14. Schlussbestimmungen. Alle Ergänzungen vertraglicher
Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Sollten einzelne
Bestimmungen einer Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen,
die der ungültigen möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
ZURÜCK |
|
|